Wenn eine Marke zu mir kommt und sagt «wir wollen eine Clean-Beauty-Linie», ist meine erste Gegenfrage immer dieselbe: Welchen Händler wollen Sie beliefern? Denn im deutschsprachigen Raum entscheidet nicht der Gesetzgeber, ob Ihre Rezeptur «clean» ist, sondern die Einkaufsabteilung der Kette, in der Sie stehen wollen. Clean Beauty ist hierzulande keine staatliche Kategorie und kein Siegel mit gesetzlicher Definition. Was es gibt, sind drei sehr verschiedene Böden, auf denen Ihre Rezeptur stehen muss: die europäische Kosmetikverordnung, die privaten Naturkosmetiksiegel und die Ausschlusslisten des Handels. Wer diese drei verwechselt, formuliert zweimal. Ich gehe sie in dieser Reihenfolge durch, und ich sage an jedem Punkt klar, was belegbar ist und was nur gut klingt.
1. Clean Beauty hat im deutschsprachigen Raum keine Definition
Das ist keine Besserwisserei, sondern die Ausgangslage. Es gibt in der Europäischen Union keine Verordnung, die «Clean Beauty» definiert. Es gibt keine Behörde, die ein Produkt als «clean» zertifiziert, und es gibt keine amtliche Liste clean-konformer Stoffe. Im deutschsprachigen Raum ist die Lage sogar noch etwas schärfer als anderswo, weil Werbeaussagen hier zusätzlich von Mitbewerbervereinen nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verfolgt werden können.
Was es stattdessen gibt, sind drei Ebenen mit unterschiedlicher Härte:
Die Reihenfolge ist für die Produktentwicklung wichtig: Die unterste Zeile ist die engste. Eine Rezeptur kann vollständig legal und NATRUE-zertifiziert sein und trotzdem von einer Drogeriekette abgelehnt werden, weil sie einen Stoff enthält, den die Kette aus Imagegründen nicht führt. Planen Sie deshalb vom Kanal her, nicht vom Konzept her.
2. Der erste Boden: was die Verordnung ohnehin verlangt
Bevor über Naturkosmetik gesprochen wird, müssen die Grundlagen stehen. Für jedes kosmetische Mittel im deutschsprachigen Raum gilt: Rezepturprüfung gegen die Anhänge der Verordnung, Sicherheitsbewertung, Produktinformationsdatei, Notifizierung und korrekte INCI-Kennzeichnung. Daran führt kein Weg vorbei, und das ist auch der Grund, warum «clean» niemals eine Ersatzkategorie für Konformität ist.
Der entscheidende Unterschied zu anderen Märkten liegt in der Durchsetzung. In Deutschland prüfen zwei Institutionen besonders wirksam: die Stiftung Warentest und Ökotest. Eine Bewertung bei Ökotest mit «mangelhaft» kann ein Produkt innerhalb von Tagen aus dem Regal ziehen, und die Prüfkriterien dieser Häuser gehen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Sie bewerten unter anderem bedenkliche Inhaltsstoffe, die rechtlich zulässig sind. Für eine Eigenmarke heißt das: Die Prüflisten von Ökotest sind faktisch ein Rezepturfilter, auch wenn sie kein Gesetz sind. Wer von Anfang an danach formuliert, spart sich die teuerste aller Korrekturen – die nach dem Marktgang.
3. Der zweite Boden: NATRUE und COSMOS
Wenn Ihre Marke das Wort Naturkosmetik tragen soll, kommen Sie an einem dieser beiden Systeme nicht vorbei. Sie sind nicht austauschbar und haben unterschiedliche Schwächen.
Beide Standards verbieten große Stoffgruppen – unter anderem synthetische Duft- und Farbstoffe, Silikone, Mineralölprodukte und ethoxylierte Rohstoffe – und beide verlangen, dass ein definierter Mindestanteil der Inhaltsstoffe natürlichen Ursprungs ist. Beide prüfen nicht nur die Rezeptur, sondern auch die Herstellung. Das hat eine praktische Konsequenz für den Einkauf: Das Werk muss zertifizierungsfähig sein. Eine hervorragende Rezeptur aus einem nicht zertifizierten Betrieb ist nicht zertifizierbar. Fragen Sie deshalb vor der Bemusterung, ob der Betrieb Erfahrung mit dem gewünschten Standard hat und ob er die Rohstoffnachweise in der geforderten Form liefern kann.
Daneben gibt es die ISO 16128, die ein Verfahren zur Berechnung des natürlichen und biologischen Anteils beschreibt. Diese Norm ist keine Zertifizierung und kein Siegel. Sie ist ein Berechnungsverfahren und wird häufig herangezogen, um eine Aussage wie «95 Prozent natürlichen Ursprungs» zu unterlegen. Wer eine solche Zahl auf die Packung schreibt, muss sie nach dieser Norm berechnen können und die Berechnung dokumentieren.
4. Vegan und tierversuchsfrei: zwei getrennte Aussagen
Im deutschsprachigen Raum werden diese beiden Begriffe regelmäßig verwechselt. Sie meinen verschiedene Dinge, und beide sind belegpflichtig.
Tierversuchsfrei betrifft die Datengewinnung. Nach Art. 18 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 dürfen in der Europäischen Union keine tierexperimentellen Daten verwendet werden, die eigens für kosmetische Zwecke erhoben wurden. In der Schweiz gilt ein eigenes Verbot auf Basis des Tierschutzrechts. Für den Import aus Asien ist das die wichtigste Rohstofffrage überhaupt: Ein Rohstoffdossier, das tierexperimentelle Kosmetikdaten enthält, ist für den DACH-Markt unbrauchbar – unabhängig davon, wie gut der Wirkstoff ist. Verlangen Sie eine schriftliche, rohstoffbezogene Erklärung.
Vegan betrifft die Herkunft der Stoffe. Ein veganes Produkt enthält keine Bestandteile tierischen Ursprungs – kein Bienenwachs, keine Wolle, keine Milchbestandteile, keine Seide, kein Karmin. Im deutschsprachigen Raum sind zwei Zeichen verbreitet: die Vegan-Blume der britischen Vegan Society und das V-Label, das aus der Schweiz stammt und im DACH-Raum sehr stark verbreitet ist. Beide verlangen eine vollständige Rohstoffdeklaration bis zum Lieferanten des Rohstoffs.
Zwei Prüfpunkte, die in Projekten immer wieder zu Verzögerungen führen: Erstens sind manche Rohstoffe problematisch, obwohl sie harmlos wirken – Glycerin kann pflanzlich oder tierisch sein, und ohne Herkunftsnachweis des Rohstofflieferanten ist die Aussage nicht haltbar. Zweitens schließt ein veganes Produkt tierische Prüfungen nicht aus und umgekehrt. Beide Aussagen brauchen je einen eigenen Nachweis.
5. Der dritte Boden: die Ausschlusslisten des Handels
Hier entscheidet sich, ob Ihre Linie im Regal landet. Die großen Ketten des deutschsprachigen Raums führen eigene Listen von Stoffen, die sie in ihren Eigenmarken oder in gelisteten Fremdmarken nicht akzeptieren. Diese Listen sind nicht öffentlich in dem Sinn, dass man sie abonnieren könnte, aber die Stofffamilien sind in der Branche bekannt.
Besonders die Gruppe der Mikroplastik ist nicht mehr nur eine Handelspräferenz: Die europäische Beschränkung für absichtlich zugesetzte synthetische Polymermikropartikel greift schrittweise und trifft zuerst die abzuspülenden Produkte. Wer heute noch feste Peelingpartikel aus Polyethylen einsetzt, formuliert gegen eine Frist, die bereits läuft.
Zwei Regeln, die ich aus Projekten mitnehme:
- Fragen Sie den Händler vor dem Werk. Die Einkaufsabteilung hat eine Liste, und sie ist verbindlicher als jede Rezepturphilosophie.
- Rechnen Sie die Umstellung eines Konservierungssystems in Wochen, nicht in Tagen. Jede Änderung hier löst eine neue Konservierungsbelastungsprüfung aus. Das ist der häufigste Grund für verschobene Listungstermine.
6. Duft: IFRA und die erweiterte Allergenkennzeichnung
Wenn Sie eine Duftlinie planen – Duschgel, Bodylotion, Deo, Körperöl, Raum- und Körperduft –, ist der Duft Ihr größtes Risikofeld und gleichzeitig Ihr stärkstes Verkaufsargument. Im deutschsprachigen Raum gilt zweierlei gleichzeitig.
Erstens die IFRA-Standards. Die International Fragrance Association legt in ihren Standards für eine große Zahl einzelner Duftstoffe Höchstkonzentrationen fest, differenziert nach Produktkategorien – ein Deo wird anders bewertet als ein Duschgel, ein Lippenprodukt anders als eine Handcreme. Ein seriöser Duftlieferant stellt für jede Duftkomposition eine IFRA-Konformitätsbescheinigung aus, in der die Einstufung nach Kategorie ausgewiesen ist. Ohne dieses Dokument können Sie die europäische Sicherheitsbewertung nicht verlässlich abschließen. Fragen Sie danach, bevor Sie sich in eine Duftprobe verlieben.
Zweitens die Duftstoff-Allergene. Die europäische Kennzeichnungspflicht für Duftstoff-Allergene ist in den vergangenen Jahren deutlich erweitert worden: von der ursprünglichen Liste von 26 Stoffen auf eine erheblich größere Zahl. Für die neu aufgenommenen Stoffe gelten Schwellenwerte in der Größenordnung von 0,001 Prozent für Produkte, die auf der Haut bleiben, und 0,01 Prozent für abzuspülende Produkte. Die Anwendung dieser erweiterten Kennzeichnung ist an Übergangsfristen gebunden, die für neu in Verkehr gebrachte Produkte früher greifen als für bereits gelistete Ware. Prüfen Sie den für Ihr Projekt gültigen Stichtag, bevor Sie Packmittel drucken – eine Etikettenänderung nach der Produktion ist der teuerste Fehler in diesem Feld.
Drei praktische Folgen für die Entwicklung:
Ein Satz, den ich oft sagen muss: «Unparfümiert» heißt nicht «geruchlos.» Pflanzliche Rohstoffe haben einen Eigengeruch. Wer «ohne Duft» schreibt, meint «ohne zugesetzten Duftstoff» – und genau so sollte es auf der Packung stehen.
7. Vier Auslobungen, die im deutschsprachigen Raum teuer werden
Dieser Abschnitt ist der wichtigste des Beitrags. Die folgenden Formulierungen sind im deutschsprachigen Raum hochriskant, weil sie entweder nicht belegbar oder nicht wahrhaftig sind.
Dahinter steht ein Prinzip der Auslobungsverordnung, das im deutschsprachigen Raum besonders streng angewendet wird: Eine «frei von»-Aussage darf nicht auf etwas hinweisen, das ohnehin gesetzlich verboten ist. Wer «ohne Hydrochinon» schreibt, lobt die Einhaltung des Gesetzes als Leistung aus – und das gilt als irreführend.
Neben diesen vier Klassikern gibt es einen Dauerbrenner: «Hypoallergen». Die Aussage ist zulässig, aber sie erwartet einen Nachweis, in der Regel eine Verträglichkeitsprüfung an Personen mit empfindlicher Haut. Ohne Prüfbericht ist sie ungeprüft und damit angreifbar.
8. Was Sie dem Werk abverlangen müssen
Eine Clean-Beauty- oder Duftlinie scheitert selten an der Rezeptur und fast immer an fehlenden Nachweisen.
Der letzte Punkt ist bei Duftprodukten besonders wichtig: Duft verändert sich. Eine Komposition, die im Laborgefäß nach sechs Monaten noch stimmt, kann im Serienpackmittel durch Wechselwirkung mit dem Kunststoff kippen. Lassen Sie die Stabilitätsprüfung immer im späteren Verkaufsgebinde laufen.
9. Mengen, Kosten und Zeitachse
Warum der Aufschlag? Er entsteht nicht durch teure Wirkstoffe, sondern durch drei Dinge: Rohstoffe mit lückenloser Herkunftsdokumentation, eine engere Auswahl an Konservierungsstoffen und Emulgatoren sowie zusätzliche Prüfungen. Ein Angebot, das eine Clean-Rezeptur zum Standardpreis verspricht, hat an einer dieser Stellen gespart. Fragen Sie nach, an welcher.
10. Fazit und Anknüpfungspunkt
Clean Beauty ist im deutschsprachigen Raum kein Etikett, sondern ein Prüfprogramm. Wer erfolgreich sein will, arbeitet in einer klaren Reihenfolge: Kanal und Händlerliste zuerst, dann die Siegelentscheidung, dann die Rezeptur, dann die Auslobung. Umgekehrt kostet es doppelt.
QuickOEM unterstützt Marken in Deutschland, Österreich und der Schweiz beim Aufbau von Clean-Beauty- und Duftlinien:
- Mindestbestellmenge ab 500 Stück je Artikel, Musterentwicklung in 7 bis 15 Tagen, Serienproduktion in 30 bis 45 Tagen.
- Naturkosmetik-taugliche Rezepturen mit dokumentierten Rohstoffherkünften und Partnern, die Erfahrung mit NATRUE- und COSMOS-Anforderungen haben.
- Duftentwicklung mit vollständiger Dokumentation: IFRA-Konformitätsbescheinigung, quantitative Allergendeklaration, Stabilitätsprüfung im Seriengebinde.
- Nachweise für Vegan- und Tierversuchsfreiheits-Aussagen, rohstoffbezogen und lückenlos bis zum Vormaterial.
- Sicherheitsbewertung und Produktinformationsdatei je Artikel, deutschsprachige INCI-Kennzeichnung inklusive Duftstoff-Allergendeklaration nach aktuellem Stand.
- Auslobungsprüfung gegen die sechs Kriterien der Verordnung (EU) Nr. 655/2013 und gegen die Erwartungshaltung des deutschsprachigen Handels.
Beschreiben Sie uns, in welchem Kanal Ihre Linie stehen soll. Wir schlagen Ihnen eine Rezeptur vor, die die Ausschlusslisten dieser Kette erfüllt – und nennen die Nachweise, die Sie dafür brauchen.
Regelwerke wie die Duftstoff-Allergenkennzeichnung und die IFRA-Standards werden fortgeschrieben; die Stichtage richten sich nach dem Datum des erstmaligen Inverkehrbringens des jeweiligen Produkts. Prüfen Sie den für Ihr Projekt gültigen Stand vor der Packmittelfreigabe.