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MoCRA 2026: Was Marken beim Import aus China beim FDA melden müssen

Seit MoCRA in Kraft ist, liegen die Pflichten für den US-Markt bei der Marke. Für Europa-Marken, die in China fertigen lassen, heißt das: Die Fabrik übernimmt keine Pflichten, sie liefert nur Unterlagen.

Key Facts auf einen Blick · 2026-09-27

  • Die Registrierung eines Kosmetikbetriebs bei der FDA erfolgt im Turnus von zwei Jahren; der erste Registrierungstermin nach Einführung von MoCRA ist der 1. Juli 2026.
  • Jedes Produkt muss nach dem Inverkehrbringen innerhalb von 120 Tagen bei der FDA gelistet werden.
  • Schwere unerwünschte Ereignisse sind innerhalb von 15 Arbeitstagen an die FDA zu melden.
  • Für jedes Produkt ist eine kosmetische Sicherheitsbewertung, der Cosmetic Product Safety Report, zu erstellen.
  • Die Produktion kann nach der freiwilligen GMP-Norm ISO 22716 zertifiziert sein; die FDA kann bei einer Inspektion unmittelbar darauf zugreifen.
  • Die Pflichten tragen die verantwortliche Person und der Importeur, nicht der Hersteller – deshalb müssen diese Unterlagen vor Vertragsabschluss angefordert werden.
  • Wer seinen Betrieb zuvor als Arzneimittelhersteller registriert hat, kann die vorhandene FDA-Registrierungsnummer für den Kosmetikbetrieb weiterverwenden.
120
Tage bis zur Produktlistung bei der FDA
15
Arbeitstage bis zur Meldung schwerer Nebenwirkungen
2
Jahre im Turnus der FDA-Betriebsregistrierung
ISO 22716
GMP-Standard für die freiwillige Fertigungszertifizierung

MoCRA in einem Satz: Die Verantwortung hat ein neues Ziel

MoCRA, das Gesetz zur Regulierung von Kosmetika, hat die Verantwortung in der Lieferkette neu geordnet. Der zentrale Grundsatz ist kurz gefasst: Der Betrieb, der in China fertigt, wird nicht selbst zur verantwortlichen Stelle für den US-Markt. Verantwortlich zeichnet die Marke.

Diese Verschiebung ist für europäische Marken vor allem deshalb relevant, weil sie bislang annehmen durften, ein Lieferant in Asien regle die US-Seite schon. Genau diese Erwartung schließt das Gesetz.

In Deutschland und Europa bleibt parallel die Kosmetik-Verordnung (EC) Nr. 1223/2009 maßgeblich. Wer also in Deutschland sitzt und nach Amerika verkauft, trägt zwei Regelsätze zugleich: die europäische Kette aus Verantwortlicher Person, Produktinformationsdatei und CPNP-Meldung sowie die US-Pflichten nach MoCRA. Die beiden Systeme verwechseln zu wollen ist der häufigste Anfängerfehler.

Pflicht eins: Die Betriebsregistrierung bei der FDA

Jeder Betrieb, der Kosmetik für den US-Markt herstellt oder abfüllt, muss sich bei der FDA registrieren. Diese Registrierung ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein Verfahren im Turnus von zwei Jahren. Der erste Turnus nach Einführung von MoCRA endet am 1. Juli 2026.

Der praktische Nebeneffekt ist willkommen: Hersteller, die bereits als Betrieb für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel registriert sind, können die vorhandene Registrierungsnummer für den Kosmetikbetrieb weiterverwenden. Das spart Zeit und vermeidet Doppeleinträge in den Systemen der FDA.

  1. Fordern Sie von Ihrem Hersteller die aktuelle FDA-Betriebsregistrierungsnummer schriftlich an.
  2. Prüfen Sie, ob die Nummer im Registrierungsstatus aktiv ist und wann der nächste Turnus ansteht.
  3. Klären Sie, ob der Betrieb über eine Bestandsregistrierung aus dem Arzneimittelbereich verfügt und ob dort die Freigabe für Kosmetika vorliegt.
  4. Legen Sie die Registrierung zusammen mit den Chargenunterlagen in Ihre Produktinformationsdatei.
  5. Terminieren Sie die Verlängerung rechtzeitig, weil eine erloschene Registrierung den Versand blockieren kann.

Pflicht zwei: Die Produktlistung innerhalb von 120 Tagen

Neben der Betriebsregistrierung muss jedes einzelne Produkt gelistet werden. Diese Pflicht greift nach dem Inverkehrbringen und gibt der Marke 120 Tage Zeit, den Listenpflichtigen bei der FDA zu erfassen. Die Zutatenliste, der Produktname und die Verpackungsform sind Teil der Angabe.

Für Marken mit breiten Sortimenten ist dieser Schritt der umständlichste, weil er pro Produkt erfolgt und nicht pro Betrieb. Wer mehrere Dutzend Artikel auf den US-Markt bringt, hat mehrere Dutzend Einzelmeldungen im Blick zu behalten.

Meldepflichten: 15 Arbeitstage für schwere Nebenwirkungen

Die strengste Frist in MoCRA betrifft Sicherheitsvorfälle: Ein schweres unerwünschtes Ereignis muss innerhalb von 15 Arbeitstagen an die FDA gemeldet werden. Die Uhr startet mit dem Zeitpunkt, an dem die Marke von dem Vorfall Kenntnis erlangt, nicht mit dem Abschluss einer internen Prüfung.

In der Praxis ist das die Vorschrift, die am häufigsten übersehen wird, weil sie an ein Meldesystem gekoppelt ist. Fehlt eine Eskalation vom Vertrieb bis zur verantwortlichen Person, wird aus einem Vorfall in Woche eins ein Verstoß in Woche drei.

CPSR, Etikettierung und die Frage der Verantwortung

Für jedes Produkt ist eine kosmetische Sicherheitsbewertung zu erstellen, die als Cosmetic Product Safety Report bezeichnet wird. Der Bericht muss die bewährten Inhaltsstoffe bewerten, die Verträglichkeit mit der Verpackung prüfen und zu einer abschließenden Aussage zur Sicherheit kommen. Er ist der Kern der Datei, die im Ernstfall vorgelegt werden muss.

Die Etikettierung unterliegt zusätzlich eigenen Anforderungen. Der Name des Herstellers oder Abfüllers, die Angabe der Menge, die verantwortliche Stelle und eine eindeutige Chargenkennung gehören auf das Produkt. Die FDA richtet ihr Augenmerk dabei auf Angaben, die falsch oder irreführend sind, zu prüfen.

Was der Einkauf für den US-Markt jetzt anders machen sollte

MoCRA verschiebt die Arbeit von der Behörde zurück in den Einkauf. Für Marken, die ihre Produktion in Asien haben und ihre Zielgruppe in Europa behalten, ändert sich die Frage von „Was kostet der Auftrag“ zu „Welche Nachweise liefert die Fabrik dauerhaft“.

Die folgende Liste ist die Praxis-Checkliste für den Einkauf, wie sie in Deutschland und Europa inzwischen üblich ist.

  1. Vereinbaren Sie in Verträgen mit chinesischen Herstellern ausdrücklich, dass Unterlagen zur FDA-Registrierung, zur Chargenrückverfolgung und zum Nachweis der GMP-Prozesse vorgelegt werden.
  2. Legen Sie fest, wer die Zusammenstellung der Produktlistung übernimmt und wie die Frist von 120 Tagen intern überwacht wird.
  3. Richten Sie ein Meldeschema ein, das die 15 Arbeitstage ab Kenntnis einhält.
  4. Lassen Sie den CPSR von einer qualifizierten Bewertungsstelle erstellen, bevor die erste Charge versandt wird.
Die Fabrik in China erfüllt keine US-Pflichten für Sie. Sie erfüllt genau so viele Pflichten, wie im Vertrag steht – deshalb ist der Liefervertrag inzwischen das wichtigste Compliance-Dokument.

Frequently Asked Questions

Wer ist unter MoCRA für ein in China gefertigtes Kosmetikum verantwortlich?
Die Verantwortung trägt die Marke, also die verantwortliche Person in den USA, nicht der Hersteller in der Fertigung. Der Betrieb in China muss sich registrieren und die Unterlagen bereitstellen, übernimmt aber keine Meldepflichten. Deshalb müssen Marken diese Nachweise sich selbst beschaffen und archivieren.
Wie oft muss sich ein Kosmetikbetrieb bei der FDA registrieren?
Alle zwei Jahre. Die Registrierung folgt einem Turnus; nach Einführung von MoCRA endet der erste Turnus am 1. Juli 2026. Wer bereits als Hersteller nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel registriert ist, kann die vorhandene Registrierungsnummer für den Kosmetikbetrieb weiterverwenden.
Wie lange habe ich, ein neues Produkt bei der FDA zu listen?
120 Tage nach dem Inverkehrbringen. Die Meldung erfolgt pro Produkt und nicht pro Betrieb, weshalb größere Sortimente erheblichen Verwaltungsaufwand verursachen. Für die Fristenkontrolle empfiehlt sich eine Liste, die pro Artikel geführt wird.
Wie schnell muss ein schweres unerwünschtes Ereignis gemeldet werden?
Innerhalb von 15 Arbeitstagen ab dem Zeitpunkt, an dem die Marke Kenntnis erlangt hat. Die Frist beginnt mit der internen Kenntnis, nicht mit dem Abschluss einer Untersuchung. Ein Meldesystem vom Vertrieb bis zur verantwortlichen Person ist daher Voraussetzung.
Ist ISO 22716 für den US-Markt Pflicht?
Für Kosmetika ist die Norm freiwillig, die FDA verlangt sie nicht. Für deutsche und europäische Einkäufer ist sie trotzdem relevant, weil sie die international anerkannte GMP-Norm für die Kosmetikfertigung ist und Auditberichte darauf gestützt werden.
Welche Unterlagen sollte ich vor Vertragsabschluss von der Fabrik anfordern?
Die aktuelle FDA-Betriebsregistrierungsnummer, den CPSR oder zumindest die Sicherheitsbewertung, Chargenprotokolle, die Rückverfolgbarkeit bis zum Rohstoff sowie Auditberichte nach ISO 22716 mit offenen Feststellungen. Fehlt eine Position, ist die Charge im Ernstfall nicht absetzbar.

Compliance vor dem ersten Container, nicht danach

Wir prüfen mit Ihnen, welche Nachweise Ihre Fabrik liefern kann und wo in der Lieferkette die 120-Tage-Frist sowie die Meldepflichten tatsächlich hängen.

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